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Rechtsanwältinnen
und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung
verpflichtet, eine Berufs-haftpflichtversicherung mit einer
Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die
Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.Ausgeschlossen sind
Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug, soweit es sich nicht handelt
um:a) die Geltendmachung von Ansprüchen vor europäischen
Gerichten und der Türkei; dies gilt auch im Falle eines inländischen
Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO),
b) die Verletzung oder Nichtbeachtung europäischen Rechts
einschließlich der Türkei,
c) eine im europäischen Ausland vorgenommenen Tätigkeit und der
Türkei.
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