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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufs-haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche mit Auslandsbezug, soweit es sich nicht handelt um:

a) die Geltendmachung von Ansprüchen vor europäischen Gerichten und der Türkei; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO),
b) die Verletzung oder Nichtbeachtung europäischen Rechts einschließlich der Türkei,
c) eine im europäischen Ausland vorgenommenen Tätigkeit und der Türkei.




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