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Herr Dr. Wesch ist im Unternehmensrecht tätig und als Fachanwalt für
Arbeitsrecht sowie als Fachanwalt für Medizinrecht spezialisiert. Er
ist speziell im Produkthaftungsrecht und aufgrund seiner langjährigen
Tätigkeit als Geschäftsführer eines Pharmaverbandes im Bereich des Pharmarechts tätig. Einen weiteren Schwerpunkt
seiner Arbeit bildet das Arztrecht in seiner ganzen Breite, das
Arzthaftungsrecht ebenso wie das Standes- und Zulassungsrecht sowie
das Recht der kassenärztlichen Abrechnung.
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